Strafverfahren vor dem Landgericht Augsburg wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem internationalen ,,Umsatzsteuerkarussell“ mit einem vermeintlichen Schaden von knapp 10 Mio. EUR – LW.P erreicht Einstellung!

In einem Strafverfahren vor dem Landgericht Augsburg – 10. Strafkammer – wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem internationalen Umsatzsteuerkarussell haben wir durch eine aufwändige, aber erfolgreiche Strafverteidigung im Zwischenverfahren – nach Anklageerhebung und vor Eröffnung des Hauptverfahrens – erreicht, dass das Strafverfahren gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO) gegen eine milde Auflage eingestellt worden ist. Die Auflage beschränkte sich nur darauf, dass der Angeschuldigte auf die Rückabwicklung sichergestellter/beschlagnahmter Gegenstände verzichtete, um einen verfahrensökonomischen Abschluss zu ermöglichen.

Mit akribischer Aufbereitung der Verteidigung bereits im Vorverfahren und weiterem Nachdruck im Zwischenverfahren vor dem Landgericht Augsburg konnten wir hinreichend nachweisen, dass der Angeschuldigte unwissend in eine internationale Karussellbande geraten war und lediglich von den Akteuren als ,,doloses Werkzeug“ benutzt worden ist. Die Ermittlungen in dem Strafverfahren begannen im Jahr 2012 und waren grenzübergreifend: Sie erstreckten sich über Belgien, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Spanien und Italien bis in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Hongkong. Dem Angeschuldigten wurde ein steuerlicher Schaden in Höhe von knapp 10 Mio. Euro vorgeworfen! Das Strafverfahren wurde im Februar 2021 durch endgültige Einstellung abgeschlossen – leider eine nicht unübliche Verfahrensdauer bei derart komplexen Wirtschaftsstrafverfahren.

Den im Strafverfahren eingefahrenen Erfolg haben wir auch im Besteuerungsverfahren vor dem zuständigen Finanzamt erzielt, indem diese dazu bewegt wurden, die Umsatzsteuerbescheide, die die geltend gemachten Vorsteuerabzüge versagten, aufzuheben und die Vorsteuern in voller Höhe zu gewähren. Eine saftige Steuernachzahlung wurde verhindert!

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