Corona-Hilfe Rückforderung | Subventionsbetrug

  • Betül Gencer

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Steuerrecht
    Strafverteidigerin

  • Dr. Torsten Neumann

    Rechtsanwalt und Notar
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Strafverteidiger

  • Felix Strache

    Rechtsanwalt

Wir verfügen sowohl in umfangreichen Strafverfahren als auch im Beihilferecht über die erforderliche Expertise, um Ihre Interessen bestens vertreten zu können.

Rückforderung von Corona-Hilfen – Subventionsbetrug

Sie haben einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid wegen ausgezahlter Corona-Hilfen erhalten? Oder sind ins Visier der Strafverfolgungsbehörden wegen beantragter Corona-Hilfen geraten? Dann zögern Sie nicht. Sprechen Sie uns schnellstmöglich an. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise im Rahmen eines Widerspruchs- und/oder Strafverfahrens.

Bei Subventionsbetrug drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen (schon ab einer Größenordnung von 50.000 Euro) sogar bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe! Selbst bei sog. leichtfertiger Begehung drohen neben der Geldstrafe immer noch Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Inzwischen laufen bundesweit bereits Ermittlungsverfahren in mehr als 24.000 Fällen – Tendenz weiter steigend. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist groß.

Die gute Nachricht ist:

  • Das Beihilferecht ist kompliziert und bietet manche Schlupflöcher. Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen und spezialisierten Experten an Ihrer Seite können Sie sich Hoffnung machen, in strafrechtlicher Hinsicht aus der Sache glimpflich herauszukommen.
  • Wegen des Widerrufes- und Rückforderungsbescheids entwickeln wir in Absprache mit Ihnen die für Sie passende Strategie.
  • Je früher Sie sich kompetenten Rat einholen, um so mehr Gestaltungsspielraum für kreative Lösungen bleibt.
  • Es ist nie zu spät! Selbst wenn Sie sich bereits zu Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft haben hinreißen lassen – was Sie eigentlich tunlichst vermeiden sollten – kann ein erfahrener Strafverteidiger mit vertieften Kenntnissen im Wirtschaftsstrafrecht und Beihilferecht  immer noch einen großen Unterschied machen.

Deshalb unser Rat:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf und machen Sie im Falle eines Strafverfahrens von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern!

Maximale Dateigröße: 8MB

Angaben zu Ihrer Person

0511 – 543 589 26

Telefonzeiten:
Mo. – Do. 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 15 Uhr

  • Schnelle Termine

    in der Regel binnen 48 Stunden

  • Vertraulichkeit

    Der Anwalt und alle Mitarbeiter der Kanzlei unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Formulardaten werden verschlüsselt übertragen.

Hinweis:
Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Die Anwälte und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ihre Spezialisten im Steuerstrafrecht:

Betül Gencer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Strafverteidigerin

Dr. Torsten Neumann

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Steuerrecht
Strafverteidiger

Felix Strache

Rechtsanwalt

Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren und vertreten Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen gegenüber den Steuerbehörden.

Über die rechtliche Dimension Ihres Falles hinaus berücksichtigen wir ganz besonders auch die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Sinne einer für Sie auch wirtschaftlich optimalen Lösung.

  • Spezialisierung auf Steuerrecht & Steuerstrafrecht

    Unser Spezialgebiet ist das Steuerrecht und ganz besonders das Steuerstrafrecht. Hier verfügen wir nicht nur über besonderes Know-how, sondern kennen die Praxis aus Dutzenden von Fällen.

  • Beratung vor Ort oder via Telefon/Internet

    Sie haben die Wahl: Gerne besprechen wir mit Ihnen in den Kanzleiräumen, bei Ihnen im Betrieb oder an einem anderen Ort. Viele unserer Mandanten schätzen aber auch die Möglichkeit, alles weitestgehend per Telefon oder Online abzuwickeln.

  • Absolute Vertraulichkeit

    Als Anwälte unterliegen wir besonders strengen Regeln zur Vertraulichkeit. Alles, was wir besprechen, und unsere gesamte Kommunikation unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Auch sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.