Corona-Hilfe Rückforderung | Subventionsbetrug

Dr. Torsten Neumann

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Steuerrecht
Strafverteidiger

Betül Gencer

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin

Felix Strache

Rechtsanwalt
Expertise im Beihilferecht

Wir verfügen sowohl in umfangreichen Strafverfahren als auch im Beihilferecht über die erforderliche Expertise, um Ihre Interessen bestens vertreten zu können.

Rückforderung von Corona-Hilfen – Subventionsbetrug

Sie haben einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid wegen ausgezahlter Corona-Hilfen erhalten? Oder sind ins Visier der Strafverfolgungsbehörden wegen beantragter Corona-Hilfen geraten? Dann zögern Sie nicht. Sprechen Sie uns schnellstmöglich an. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise im Rahmen eines Widerspruchs- und/oder Strafverfahrens.

Bei Subventionsbetrug drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen (schon ab einer Größenordnung von 50.000 Euro) sogar bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe! Selbst bei sog. leichtfertiger Begehung drohen neben der Geldstrafe immer noch Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Inzwischen laufen bundesweit bereits Ermittlungsverfahren in mehr als 24.000 Fällen – Tendenz weiter steigend. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist groß.
Die gute Nachricht ist:

  • Das Beihilferecht ist kompliziert und bietet manche Schlupflöcher. Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen und spezialisierten Experten an Ihrer Seite können Sie sich Hoffnung machen, in strafrechtlicher Hinsicht aus der Sache glimpflich herauszukommen.
  • Wegen des Widerrufes- und Rückforderungsbescheids entwickeln wir in Absprache mit Ihnen die für Sie passende Strategie.
  • Je früher Sie sich kompetenten Rat einholen, um so mehr Gestaltungsspielraum für kreative Lösungen bleibt.
  • Es ist nie zu spät! Selbst wenn Sie sich bereits zu Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft haben hinreißen lassen – was Sie eigentlich tunlichst vermeiden sollten – kann ein erfahrener Strafverteidiger mit vertieften Kenntnissen im Wirtschaftsstrafrecht und Beihilferecht  immer noch einen großen Unterschied machen.

Deshalb unser Rat:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf und machen Sie im Falle eines Strafverfahrens von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern!

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Angaben zu Ihrer Person

0511 – 543 589 27

Telefonzeiten:
Mo. – Do. 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 15 Uhr

  • Schnelle Termine

    in der Regel binnen 48 Stunden

  • Vertraulichkeit

    Der Anwalt und alle Mitarbeiter der Kanzlei unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Formulardaten werden verschlüsselt übertragen.

Hinweis:
Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Die Anwälte und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.