Corona-Hilfe Rückforderung | Subventionsbetrug
Dr. Torsten Neumann
Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Steuerrecht
Strafverteidiger
Betül Gencer
Rechtsanwältin
Strafverteidigerin
Felix Strache
Rechtsanwalt
Expertise im Beihilferecht
Wir verfügen sowohl in umfangreichen Strafverfahren als auch im Beihilferecht über die erforderliche Expertise, um Ihre Interessen bestens vertreten zu können.
Rückforderung von Corona-Hilfen – Subventionsbetrug
Sie haben einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid wegen ausgezahlter Corona-Hilfen erhalten? Oder sind ins Visier der Strafverfolgungsbehörden wegen beantragter Corona-Hilfen geraten? Dann zögern Sie nicht. Sprechen Sie uns schnellstmöglich an. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise im Rahmen eines Widerspruchs- und/oder Strafverfahrens.
Bei Subventionsbetrug drohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen (schon ab einer Größenordnung von 50.000 Euro) sogar bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe! Selbst bei sog. leichtfertiger Begehung drohen neben der Geldstrafe immer noch Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
Inzwischen laufen bundesweit bereits Ermittlungsverfahren in mehr als 24.000 Fällen – Tendenz weiter steigend. Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist groß.
Die gute Nachricht ist:
- Das Beihilferecht ist kompliziert und bietet manche Schlupflöcher. Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen und spezialisierten Experten an Ihrer Seite können Sie sich Hoffnung machen, in strafrechtlicher Hinsicht aus der Sache glimpflich herauszukommen.
- Wegen des Widerrufes- und Rückforderungsbescheids entwickeln wir in Absprache mit Ihnen die für Sie passende Strategie.
- Je früher Sie sich kompetenten Rat einholen, um so mehr Gestaltungsspielraum für kreative Lösungen bleibt.
- Es ist nie zu spät! Selbst wenn Sie sich bereits zu Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft haben hinreißen lassen – was Sie eigentlich tunlichst vermeiden sollten – kann ein erfahrener Strafverteidiger mit vertieften Kenntnissen im Wirtschaftsstrafrecht und Beihilferecht immer noch einen großen Unterschied machen.
Deshalb unser Rat:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf und machen Sie im Falle eines Strafverfahrens von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern!
0511 – 543 589 27
Telefonzeiten:
Mo. – Do. 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 15 Uhr
Hinweis:
Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Die Anwälte und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.