Zollstrafrecht

Dr. Torsten Neumann

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Steuerrecht
Strafverteidiger

Betül Gencer

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin

Sören Maiwald

Rechtsanwalt
Dipl.-Finanzwirt (StAk)

Unternehmen im EU-Raum stehen in der Verpflichtung, sicherzustellen, dass alle Anforderungen nach Maßgabe des Unionszollkodex und den Durchführungsvorschriften als Grundpfeiler des Zollrechts eingehalten werden. Diese Verantwortung trifft in erster Linie den verantwortlich Handelnden, insbesondere den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Aufgabenkreis kann zwar an einen sachkundigen Mitarbeiter delegiert werden. Es verbleiben aber nach wie vor Aufsichts- und Kontrollpflichten.

Die Einhaltung von zollrechtlichen Anforderungen wird durch den Zoll kontrolliert. Dass Zölle und Steuern nicht richtig abgeführt wurden, kommt leider oftmals erst im Rahmen von Zoll- und Außenwirtschaftsprüfungen zum Vorschein – und dies leider mit rückwirkenden Schlussfolgerungen für die Vorjahre. Wenn Sie sich mit Maßnahmen von Zollprüfungen konfrontiert sehen oder bereits gegen Sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, sollten Sie nicht zögern und sich rechtlichen Beistand suchen. Schlimmstenfalls drohen für den Fall, dass Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzogen worden sind, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit diesem assoziierten Staat zustehen, strafrechtliche und abgabenrechtliche einschneidende Folgen. Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf die in Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 12) genannten harmonisierten Verbrauchsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden.

Handeln Sie als Unternehmer bereits präventiv und lassen Sie Ihre Geschäftsprozesse, insbesondere Ihre bisherigen Zollabwicklungsprozesse, auf die richtige Anwendung von zollrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschiften überprüfen. Stellen Sie sicher, dass Zölle und Steuern richtig abgeführt werden und z.B. Präferenzzolltarife richtig angewandt werden, um in den Genuss von Zollvorteilen zu gelangen. Vermeiden Sie finanzielle Risiken, welche Ihnen durch strafrechtliche Sanktionen oder Bußgelder drohen könnten. Dies gilt vor allem, wenn Sie umfangreiche Geschäftsbeziehungen außerhalb der EU bzw. in Drittländern haben und Warenverkehr betreiben. Die fundierte Identifizierung und Früherkennung von Risiken ist erforderlich, um existenzbedrohende Konsequenzen zu vermeiden. In Anbetracht der Dynamik im Zollrecht lässt sich dies lediglich durch Implementierung eines zollrechtlichen Internen Kontrollsystem (IKS) bewerkstelligen.

Folgende Themen sollten unbedingt bei einer nachhaltige Zoll-Compliance beachtet werden:

  • Anwendung der richtigen Zolltarifnummer bestimmter Waren zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen
  • Ermittlung des richtigen Zollwertes (maßgeblich zur Berechnung der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld)
  • Zollanmeldungen und Beantragung von vereinfachten Zollverfahren zur beschleunigten Abwickelung unter Einhaltung der AEO-Kriterien
  • Anwendung der Zollpräferenzen und Nachweis des Warenursprungs (insb. Gültigkeit von Präferenznachweisen, Abgabe von Ursprungs­erklärungen auf der Rechnung, innereuropäische Lieferantenerklärungen, Nutzung von Cost SHARE CENTERN etc.)
  • Antidumpingregelungen, Ausgleichszölle und/oder Zusatzzölle
  • Vertragliche Gestaltung von Lieferbedingungen und sog. INCOTERMS
  • Verwaltung zollrechtlicher Daten nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
  • Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer
  • Umsatzsteuerliche Analyse der Lieferbeziehungen (Reihengeschäft, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft o. ä.)

Wir helfen Ihnen mit unserem fundierten Wissen im Zoll- und Steuerrecht die richtige Zielsetzung zu finden, Risiken zu identifizieren, einen einzelfallbezogenen Maßnahmenplan aufzustellen und die internen Prozesse nachhaltig zu begleiten und zu optimieren.