Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom BGH gekippt

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Lüneburg/Stade. Nach dem ersten Urteil hätte Mehmet Sevim in den Knast gemusst, das Landgericht Stade hatte den ehemaligen Wirt des Szenelokals Mäxx wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitstrafe verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof kippte den Spruch. In Kurzform: Das Ausmaß des Schadens sei geringer zu bewerten und damit auch der Schuldspruch. Seit gestern verhandelt die 6. Große Strafkammer in Stade den Fall erneut. Die Haft ist wohl vom Tisch.

Sevim saß umrahmt von zwei Rechtsanwälten auf der Anklagebank, wie im ersten Verfahren vor zwei Jahren sind es Hanns W. Feigen, der hat in Steuerverfahren bereits den FC-Bayern-Boss Uli Hoeneß und den früheren Post-Manager Klaus Zumwinkel vertreten; Prof. Torsten Neumann ist Experte im Steuerrecht. Der Kneipier bekannte zu Beginn: „Ich möchte mich für die Tat entschuldigen. Es war eine Phase in meinem Leben, in der es drunter und drüber ging.“

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