Tax Compliance | Strafverteidiger

  • Betül Gencer

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Steuerrecht
    Strafverteidigerin

  • Dr. Torsten Neumann

    Rechtsanwalt und Notar
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Strafverteidiger

  • Sören Maiwald

    Rechtsanwalt
    Dipl.-Finanzwirt (StAk)

Bevor das Kind in den Brunnen fällt – wie kann ich vorbeugend handeln?
Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie. Das macht es besonders schwer, den Überblick zu behalten und das Handeln an gesetzlich definierten Anforderungen auszurichten. Compliance-Systeme rücken damit – auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen – immer mehr in den Fokus.

Die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuer-IKS) zur Überprüfung und Einhaltung steuerlicher Vorschriften kann Ihnen die Handhabung empfindlich erleichtern und zugleich ein Indiz dafür sein, dass Vorsatz oder Leichtfertigkeit in einem Steuerstrafverfahren nicht nachgewiesen werden können. Abhängig von der Unternehmensgröße und der Komplexität der Geschäftsabläufe kommen umfänglich definierte Tax Compliance Management-Systeme (TCMS) mit speziellen Kontrollen in Betracht.

Für den Aufbau und die Einführung eines Kontrollsystems sollte im ersten Schritt die Aufbau- und Ablauforganisation Ihres Unternehmens erfasst werden. Oftmals ist es nämlich so, dass bereits implementierte Kontrollsysteme vorhanden sind, die aber ausbaufähig sind. Im weiteren Schritt sollten Risiken in Ihrem Unternehmen herausgearbeitet werden, insbesondere unter Heranziehung der Feststellungen in vergangenen Außenprüfungen. Ausgehend von den erlangten Erkenntnissen kann das für Ihr Unternehmen geeignete Steuerungs- und Kontrollsystem identifiziert oder aber das vorhandene System optimiert werden.