Umsatzsteuer­karussell | Strafverteidiger

  • Betül Gencer

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Steuerrecht
    Strafverteidigerin

  • Dr. Torsten Neumann

    Rechtsanwalt und Notar
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Strafverteidiger

  • Sören Maiwald

    Rechtsanwalt
    Dipl.-Finanzwirt (StAk)

Aktuell:

Strafverfahren vor dem Landgericht Augsburg wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem internationalen ,,Umsatzsteuerkarussell“ mit einem vermeintlichen Schaden von knapp 10 Mio. EUR – LW.P erreicht Einstellung!
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Das Thema „Umsatzsteuerkarussell“ taucht schon seit Jahren immer wieder in den Medien auf (vgl. etwa Handelsblatt vom 07.05.2019). Die Ermittlungen werden in Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zentral geleitet und die Soko „Karussell“ macht regelmäßig mit spektakulären Fällen auf sich aufmerksam.

Wenn Sie als Betroffener in ein Umsatzsteuerkarussell geraten – was nicht selten völlig unbeabsichtigt geschieht – steigt das Risiko, ins Visier der Ermittler zu geraten mit jedem Tag:

  • Die ermittelnden Beamten lernen dazu und werden personell aufgestockt.
  • Die Gesetze werden verschärft.
  • Das Bewusstsein in der Bevölkerung, bei den Banken und den Finanzämtern steigt und es werden immer mehr Strafanzeigen erstattet.

Selbst wenn Sie als in das Karussell eingeschalteter „Buffer“ steuerehrlich sind und keine Kenntnis von den Machenschaften der übrigen Beteiligten hatten, droht Ihnen ein hoher Steuerschaden: Dem „Buffer“ wird regelmäßig der Vorsteuerabzug aus den Lieferungen des „Missing Traders“ versagt. Geschäftsführer müssen faktisch den Nachweis über die Unkenntnis der Existenz des Umsatzsteuerkarussells führen. Im Raum steht regelmäßig ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung mit entsprechender Strafandrohung (6 Monate bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe).

Ihnen drohen also mehrjährige Haftstrafen und Steuernachforderungen in Millionenhöhe!

Professionelle Hilfe für Betroffene

Mit einem spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite verbessern Sie Ihre Chancen erheblich. Im Idealfall verfügt dieser nicht nur über praktische strafprozessuale Erfahrung, sondern überblickt auch das Steuerrecht und die wirtschaftlichen Zusammenhänge in allen Facetten. So kommen Sie schnellstmöglich zu optimalen Ergebnissen – sei es die Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung oder zumindest eine möglichst milde Strafe sowie faire Bedingungen für die Abzahlung der Steuerschuld.

Je früher desto besser

Gerade wenn die Steuerfahndung noch keinen Verdacht gegen Sie hegt, können Sie aus der Sache aussteigen und – mit den richtigen Maßnahmen – unter Umständen die Gefahr drastischer Strafmaßnahmen wesentlich reduzieren.

Aber auch, wenn die Ermittlungen gegen Sie (oder einen Ihrer Angehörigen) bereits laufen, bleibt selbst in ausweglos erscheinenden Fällen Spielraum für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Ohne professionelle Beratung ist die Gefahr allerdings groß, diese Chance durch unbedachte Äußerungen oder sonstiges falsches Verhalten unwissentlich aufs Spiel zu setzen – mit fatalen Folgen.

So verhalten Sie sich jetzt richtig

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Strafverteidigung sind:

Als Beschuldigter haben sie das Recht zu schweigen. Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und beraten Sie sich immer zuerst mit Ihrem Verteidiger!

Zeugen müssen grundsätzlich immer wahrheitsgemäß aussagen. Aber: Nahe Angehörigen haben auch als Zeuge das Recht, die Zeugenaussage zu verweigern.

Im Rahmen der Ermittlungen in Umsatzsteuerkarussell-Verfahren werden regelmäßig Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen angeordnet und dabei Unterlagen sowie Computer beschlagnahmt.

Widersprechen Sie der Durchsuchung, ohne sich ihr zu widersetzen! Nur dann gelten die verschärften Regeln für Zwangsmaßnahmen, bei deren Nicht-Einhaltung sich ggf. Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Strafverteidigung ergeben können.

Sprechen Sie jetzt mit einem professionellen und erfahrenen und Strafverteidiger.
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Ihre Spezialisten im Steuerstrafrecht:

Betül Gencer

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Fachanwältin für Steuerrecht
Strafverteidigerin

Dr. Torsten Neumann

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Steuerrecht
Strafverteidiger

Sören Maiwald

Rechtsanwalt
Dipl.-Finanzwirt (StAk)

Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren und vertreten Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen gegenüber den Steuerbehörden.

Über die rechtliche Dimension Ihres Falles hinaus berücksichtigen wir ganz besonders auch die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Sinne einer für Sie auch wirtschaftlich optimalen Lösung.

  • Spezialisierung auf Steuerrecht & Steuerstrafrecht

    Unser Spezialgebiet ist das Steuerrecht und ganz besonders das Steuerstrafrecht. Hier verfügen wir nicht nur über besonderes Know-how, sondern kennen die Praxis aus Dutzenden von Fällen.

  • Beratung vor Ort oder via Telefon/Internet

    Sie haben die Wahl: Gerne besprechen wir mit Ihnen in den Kanzleiräumen, bei Ihnen im Betrieb oder an einem anderen Ort. Viele unserer Mandanten schätzen aber auch die Möglichkeit, alles weitestgehend per Telefon oder Online abzuwickeln.

  • Absolute Vertraulichkeit

    Als Anwälte unterliegen wir besonders strengen Regeln zur Vertraulichkeit. Alles, was wir besprechen, und unsere gesamte Kommunikation unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Auch sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wie können wir Ihnen helfen?

Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (mail(at)lueders-warneboldt.de), Fax (05132 8268 - 97) oder per Post.

Um wen geht es in Ihrem Fall?
Sind die Strafverfolgungsbehörden bereits aktiv?

Maximale Dateigröße: 8MB

Angaben zu Ihrer Person

0511 – 543 589 27

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Mo. – Do. 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 15 Uhr

Im Notfall: 0173 – 393 829 5

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