Umsatzsteuer­karussell | Strafverteidiger

Dr. Torsten Neumann

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Steuerrecht
Strafverteidiger

Betül Gencer

Rechtsanwältin
Strafverteidigerin

Sören Maiwald

Rechtsanwalt
Dipl.-Finanzwirt (StAk)

Aktuell:

Strafverfahren vor dem Landgericht Augsburg wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem internationalen ,,Umsatzsteuerkarussell“ mit einem vermeintlichen Schaden von knapp 10 Mio. EUR – LW.P erreicht Einstellung!
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Das Thema „Umsatzsteuerkarussell“ taucht schon seit Jahren immer wieder in den Medien auf (vgl. etwa Handelsblatt vom 07.05.2019). Die Ermittlungen werden in Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zentral geleitet und die Soko „Karussell“ macht regelmäßig mit spektakulären Fällen auf sich aufmerksam.

Wenn Sie als Betroffener in ein Umsatzsteuerkarussell geraten – was nicht selten völlig unbeabsichtigt geschieht – steigt das Risiko, ins Visier der Ermittler zu geraten mit jedem Tag:

  • Die ermittelnden Beamten lernen dazu und werden personell aufgestockt.
  • Die Gesetze werden verschärft.
  • Das Bewusstsein in der Bevölkerung, bei den Banken und den Finanzämtern steigt und es werden immer mehr Strafanzeigen erstattet.

Selbst wenn Sie als in das Karussell eingeschalteter „Buffer“ steuerehrlich sind und keine Kenntnis von den Machenschaften der übrigen Beteiligten hatten, droht Ihnen ein hoher Steuerschaden: Dem „Buffer“ wird regelmäßig der Vorsteuerabzug aus den Lieferungen des „Missing Traders“ versagt. Geschäftsführer müssen faktisch den Nachweis über die Unkenntnis der Existenz des Umsatzsteuerkarussells führen. Im Raum steht regelmäßig ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung mit entsprechender Strafandrohung (6 Monate bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe).

Ihnen drohen also mehrjährige Haftstrafen und Steuernachforderungen in Millionenhöhe!

Professionelle Hilfe für Betroffene

Mit einem spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite verbessern Sie Ihre Chancen erheblich. Im Idealfall verfügt dieser nicht nur über praktische strafprozessuale Erfahrung, sondern überblickt auch das Steuerrecht und die wirtschaftlichen Zusammenhänge in allen Facetten. So kommen Sie schnellstmöglich zu optimalen Ergebnissen – sei es die Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung oder zumindest eine möglichst milde Strafe sowie faire Bedingungen für die Abzahlung der Steuerschuld.

Je früher desto besser

Gerade wenn die Steuerfahndung noch keinen Verdacht gegen Sie hegt, können Sie aus der Sache aussteigen und – mit den richtigen Maßnahmen – unter Umständen die Gefahr drastischer Strafmaßnahmen wesentlich reduzieren.

Aber auch, wenn die Ermittlungen gegen Sie (oder einen Ihrer Angehörigen) bereits laufen, bleibt selbst in ausweglos erscheinenden Fällen Spielraum für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Ohne professionelle Beratung ist die Gefahr allerdings groß, diese Chance durch unbedachte Äußerungen oder sonstiges falsches Verhalten unwissentlich aufs Spiel zu setzen – mit fatalen Folgen.

So verhalten Sie sich jetzt richtig

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Strafverteidigung sind:

Als Beschuldigter haben sie das Recht zu schweigen. Machen Sie davon unbedingt Gebrauch und beraten Sie sich immer zuerst mit Ihrem Verteidiger!

Zeugen müssen grundsätzlich immer wahrheitsgemäß aussagen. Aber: Nahe Angehörigen haben auch als Zeuge das Recht, die Zeugenaussage zu verweigern.

Im Rahmen der Ermittlungen in Umsatzsteuerkarussell-Verfahren werden regelmäßig Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen angeordnet und dabei Unterlagen sowie Computer beschlagnahmt.

Widersprechen Sie der Durchsuchung, ohne sich ihr zu widersetzen! Nur dann gelten die verschärften Regeln für Zwangsmaßnahmen, bei deren Nicht-Einhaltung sich ggf. Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Strafverteidigung ergeben können.

Sprechen Sie jetzt mit einem professionellen und erfahrenen und Strafverteidiger.
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