Steuerstrafrecht | Hannover

  • Betül Gencer

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Steuerrecht
    Strafverteidigerin

  • Dr. Torsten Neumann

    Rechtsanwalt und Notar
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Strafverteidiger

  • Sören Maiwald

    Rechtsanwalt
    Dipl.-Finanzwirt (StAk)

Niemand zahlt gerne mehr Steuern als er muss. Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und bietet viele Schlupflöcher. Die Übergänge zwischen dem gerade noch Erlaubten und dem klar illegalen Steuersparen sind fließend. Den einen trifft die Steuerfahndung wie der Blitz aus heiterem Himmel, der andere lässt es darauf ankommen.

Warum auch immer Sie ins Visier der Ermittler geraten – mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite verbessern Sie Ihre Chancen erheblich. Im Idealfall verfügt dieser nicht nur über praktische strafprozessuale Erfahrung, sondern überblickt auch das Steuerrecht und die wirtschaftlichen Zusammenhänge in allen Facetten. So kommen Sie schnellstmöglich zu optimalen Ergebnissen – sei es die Einstellung des Verfahrens und die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung oder zumindest eine möglichst milde Strafe sowie faire Bedingungen für die Abzahlung der Steuerschuld.

Worum geht es bei Ihnen?

Steuerstrafverfahren

Steuerhinterziehung

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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe – in einem besonders schweren Fall sogar mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren – wird bestraft, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

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Steuerfahndung / Hausdurchsuchung

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Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume und der ihm gehörenden Sachen vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. Bei anderen Personen, insbesondere bei Ihrem Steuerberater, sind Durchsuchungen zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände zulässig. Wie verhalten Sie sich sowohl während der Durchsuchung als auch im Nachgang richtig? Können die beschlagnahmten Sachen zurückgegeben werden? Sind die Erkenntnisse aus den beschlagnahmten Sachen, insbesondere Steuerunterlagen, verwertbar?

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Selbstanzeige

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Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige muss im Falle einer Steuerhinterziehung sorgfältig, insbesondere im Hinblick auf die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 20.05.2010 – 1 StR 577/09) extensiv auszulegenden Sperrgründe, geprüft werden. Soll die strafbefreiende Wirkung aufgrund eines Sperrgrundes nicht entfallen, muss die Selbstanzeige nach Maßgabe des Gesetzes vollständig und richtig, ggf. auch durch Heranziehung von Schätzungsmethoden, aufbereitet werden.

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Strafverteidigung bei Umsatz­steuer­karussell

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Wenn Sie als Betroffener in ein Umsatzsteuerkarussell geraten – was nicht selten völlig unbeabsichtigt geschieht – müssen Sie sich als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten verbunden hat, nämlich einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung, verantworten. Der verschärfte Strafrahmen lautet hierbei auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ihnen drohen also ggf. mehrjährige Freiheitsstrafen und Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Eine mit Fachexpertise gekennzeichnete Verteidigung ist deshalb unerlässlich.

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Strafprozessordnung

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Eine erfolgreiche Verteidigung kennzeichnet sich nicht nur durch die Kenntnis der zahlreichen Steuergesetze aus. Sie erfordert auch die Kenntnis der prozessualen Möglichkeiten des Strafverfahrens. Die Strafprozessordnung gibt dem Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor Gericht Werkzeuge an die Hand, die, gezielt eingesetzt, eine Schätzung des Verfahrensablaufs ermöglichen. Besonders im Ermittlungsverfahren gilt es die Verteidigungsstrategie so zu legen, dass eine Einstellung nach den §§ 153 ff. Strafprozessordnung, ggf. gegen eine Geldauflage, erreicht wird. Hierzu ist zu erwähnen, dass ein beträchtlicher Teil der Steuerstrafverfahren tatsächlich auch – überwiegend gegen eine Geldauflage – eingestellt wird und lediglich eine geringe Quote zur Anklage gelangt.

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Rechtsmittel

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Verurteilt zu mehrjähriger Freiheitsstrafe – ggf. sogar ohne Bewährung. Was nun? Strafurteile können mit der Berufung oder (Sprung-) Revision erfolgreich angefochten werden. Oftmals führt eine fehlerhafte Verteidigung im ersten Rechtszug zu ungerechten Strafen. Diese Ungerechtigkeiten gilt es im weiteren Rechtszug auszubügeln. Zögern Sie nicht! Die Einlegungsfristen der Rechtsmittel sind nämlich mit einer einwöchigen Frist kurz bemessen. Die Begründung – insbesondere der (Sprung-) Revision – muss sorgfältig unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Förmlichkeiten aufbereitet werden.

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Besteuerungsverfahren

Steuernachzahlung

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Die hinterzogenen Steuern müssen nachgezahlt werden. Insbesondere ist dies bei größeren Summen ein ernstes Problem für den Steuerschuldner. Hinzu kommen oft Nachzahlungs- sowie Hinterziehungszinsen in nicht unerheblichem Umfang. Hier gilt es, einen Einklang des Steuerstrafverfahrens mit dem Besteuerungsverfahren zu erlangen und parallel zu dem laufenden Steuerstrafverfahren im Rahmen des Einspruchs im Besteuerungsverfahren die Steuerlast insbesondere durch erfolgreiche Monierung der Art und Weise der Schätzung zu verringern.

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Betriebs­prüfung

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Eine Betriebsprüfung ist stets belastend. Bereits die Prüfungsanordnung führt bei den Betroffenen zur nervlichen Auslastung. Eine professionelle Begleitung und das Gespräch auf Augenhöhe mit dem Betriebsprüfer ist unerlässlich, um einer Existenzgefährdung entgegen zu wirken. In der Schlussbesprechung kann anhand der Feststellungen des Betriebsprüfers und der allgemeinen Schätzungsmethoden der Verhandlungsspielraum geschickt zu Ihren Gunsten ausgenutzt werden.

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Steuerberater­haftung

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Bei Fehlern oder Ungereimt­heiten in der Steuer­erklärung stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit der Steuer­berater seiner Aufklärungs­pflicht nachgekommen ist oder ob es sich gar um eine mangelhafte Leistung seinerseits handelt. Sollten Pflichtverletzungen gegeben sein, ist ein Steuerberaterregress das Mittel, um die finanziellen Einbußen zu mildern.

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Nichtzulassungs­beschwerde

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Der Urteilsspruch des Finanzgerichts muss nicht hingenommen werden. Hat das Finanzgericht die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen, so kann auf Beschwerde – Nichtzulassungsbeschwerde – das Bundesfinanzhof die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts zulassen.

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Compliance

Zollstrafrecht

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Unternehmen im EU-Raum stehen in der Verpflichtung, sicherzustellen, dass alle Anforderungen nach Maßgabe des Unionszollkodex und den Durchführungsvorschriften als Grundpfeiler des Zollrechts eingehalten werden. Diese Verantwortung trifft in erster Linie den verantwortlich Handelnden, insbesondere den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Aufgabenkreis kann zwar an einen sachkundigen Mitarbeiter delegiert werden. Es verbleiben aber nach wie vor Aufsichts- und Kontrollpflichten.

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Tax Compliance

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Bevor das Kind in den Brunnen fällt – wie kann ich vorbeugend handeln?
Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie. Das macht es besonders schwer, den Überblick zu behalten und das Handeln an gesetzlich definierten Anforderungen auszurichten. Compliance-Systeme rücken damit – auch bei kleinen und mittelständischen Unternehmen – immer mehr in den Fokus.

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Hilfe für spezielle Branchen

Steuerdelikte gibt es überall. Manche Branchen aber sind wegen struktureller Eigenheiten besonders verlockend bzw. anfällig. Entsprechend aktiv und auch kreativ sind hier die Steuerfahnder.

Rechtsanwalt Dr. Neumann verfügt als Fachanwalt für Steuerrecht über einschlägige Erfahrung in vielen Branchen und kennt die Besonderheiten.

Gaststätten

In Kneipen und Restaurants wird vieles bar bezahlt und die wenigsten Gäste verlangen eine Quittung. Entsprechend hoch ist die Kontrolldichte und bei der Betriebsprüfung wird regelmäßig geprüft, ob der Wareneinsatz zu den Erlösen passt (sog. „Verprobung“). Ist dies nicht der Fall, kommt es regelmäßig zu Hinzuschätzungen, die sich am oberen Rand des Möglichen bewegen.

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Baubranche

In der Baubranche lassen sich scheinbar bei den Mitarbeitern am einfachsten Kosten sparen. Schwarzarbeit, Unterschreiten des Mindestlohns und Unstimmigkeiten bei der Stundenaufschreibung sind verbreitet. Neben den steuerlichen Aspekten stehen hier oft die Sozialversicherungsbeiträge im Fokus.

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Kfz-Handel

Typische Problemfelder beim Kfz-Handel sind die unzutreffende Anwendung der Differenzbesteuerung oder der Export von Kraftfahrzeugen unter unrechtmäßiger Inanspruchnahme von Umsatzsteuerbefreiungen. Regelmäßig geht es bei hochwertigen Kraftfahrzeugen um entsprechend hohe Umsatzsteuerbeträge.

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Glücksspiel

Das Betreiben von Glücksspieleinrichtungen bedarf einer fehlerfreien Kassenführung, insbesondere ist nach der Rechtsprechung die jederzeitige Kassensturzfähigkeit eines jedweden Glücksspielgerätes sicherzustellen. Ist dies nicht der Fall, drohen Schätzungen mit hohen Steuernachzahlungen und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.

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Ihre Spezialisten im Steuerstrafrecht:

Betül Gencer

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Dr. Torsten Neumann

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Steuerrecht
Strafverteidiger

Sören Maiwald

Rechtsanwalt
Dipl.-Finanzwirt (StAk)

Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Steuerstrafverfahren und vertreten Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen gegenüber den Steuerbehörden.

Über die rechtliche Dimension Ihres Falles hinaus berücksichtigen wir ganz besonders auch die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Sinne einer für Sie auch wirtschaftlich optimalen Lösung.

  • Spezialisierung auf Steuerrecht & Steuerstrafrecht

    Unser Spezialgebiet ist das Steuerrecht und ganz besonders das Steuerstrafrecht. Hier verfügen wir nicht nur über besonderes Know-how, sondern kennen die Praxis aus Dutzenden von Fällen.

  • Beratung vor Ort oder via Telefon/Internet

    Sie haben die Wahl: Gerne besprechen wir mit Ihnen in den Kanzleiräumen, bei Ihnen im Betrieb oder an einem anderen Ort. Viele unserer Mandanten schätzen aber auch die Möglichkeit, alles weitestgehend per Telefon oder Online abzuwickeln.

  • Absolute Vertraulichkeit

    Als Anwälte unterliegen wir besonders strengen Regeln zur Vertraulichkeit. Alles, was wir besprechen, und unsere gesamte Kommunikation unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Auch sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wie können wir Ihnen helfen?

Maximale Dateigröße: 8MB

Angaben zu Ihrer Person

0511 – 543 589 28

Telefonzeiten:
Mo. – Do. 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 15 Uhr

Im Notfall: 0173 – 393 829 5

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  • Schnelle Termine

    In der Regel binnen 48 Stunden.

  • Sichere Kommunikation

    Abwicklung auf Wunsch auch per verschlüsselter E-Mail.

  • Vertraulichkeit

    Der Anwalt und alle Mitarbeiter der Kanzlei unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Formulardaten werden verschlüsselt übertragen.

Hinweis:
Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Die Anwälte und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.